Internationale Rechtshilfe in Zivilsachen

Verfahren zu Fragen der internationalen Zuständigkeit, zur Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen, zur Zustellung gerichtlicher oder aussergerichtlicher Schriftstücke oder zur Beweiserhebung (Rechtshilfeersuchen, Zeugeneinvernahmen, Parteibefragungen, Edition von Urkunden, Gutachten etc.): Alle Übersetzungen von Hieronymus sind präzise und durchdacht. Insbesondere enthalten Einvernahmeprotokolle oft zahlreiche mündliche Ausdrücke, die ohne vertiefte Kenntnisse der Quellsprache nicht richtig übersetzt werden können. Unsere Übersetzer und Senior Lawyer-Linguists (Juristen mit Schweizer Anwaltspatent) verstehen schweizerdeutsche, «typisch welsche» oder Tessiner Ausdrücke und kennen auch die in Grossbritannien und den USA gebräuchlichen idiomatischen Wendungen.

Sie weisen auf zweideutige Ausdrücke im Original hin, damit kein Raum für Falschinterpretation gelassen wird und die Richter und Behörden sich auf die Übersetzung verlassen können.