Einvernahmeprotokoll

Einvernahmeprotokolle sind oft gespickt mit sprachlichen Schwierigkeiten (Mundart, unvollständige Sätze etc.), ganz besonders wenn die befragte Person von einem Dolmetscher begleitet wurde und es die «Verdolmetschung» ist, welche protokolliert wurde. Unsere Übersetzer und Senior Lawyer-Linguists verstehen schweizerdeutsche, «typisch welsche» oder Tessiner Ausdrücke und kennen auch die in Grossbritannien und den USA gebräuchlichen idiomatischen Wendungen.

Sie weisen sorgfältig auf alle Zweideutigkeiten im Original hin, um ein verlässliches Resultat zu gewährleisten, auf welches sich die Rechtsanwälte, Richter und Behörden verlassen können.