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Internationale Anerkennung beglaubigter Übersetzungen gemäss Haager Übereinkommen. Wir koordinieren Apostillen für juristische, behördliche und offizielle Dokumente – korrekt, fristgerecht und rechtssicher.
Eine Apostille wird benötigt, wenn eine beglaubigte Übersetzung in einem anderen Staat verwendet werden soll, der dem Haager Übereinkommen angehört. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und Funktion der Urkundsperson und verleiht dem Dokument internationale Rechtsgültigkeit. Typische Anwendungsfälle sind Verfahren vor Gerichten und Behörden, Handelsregistereinträge, Aufenthalts- und Migrationsverfahren sowie Studien- und Anerkennungsverfahren. Hieronymus koordiniert das Apostillenverfahren über die zuständigen kantonalen Stellen und stellt sicher, dass die formalen Anforderungen des Ziellandes eingehalten werden.
Internationale Anerkennung beglaubigter Übersetzungen gemäss Haager Übereinkommen.
Bestätigung der Echtheit von Unterschrift und Funktion durch die zuständige Behörde.
Anerkannt durch Gerichte, Ämter und Behörden im Ausland.
Wir begleiten Ihre Übersetzung durch den gesamten Apostillenprozess und übernehmen die Koordination mit Notariaten und kantonalen Behörden. So sparen Sie Zeit und stellen sicher, dass Ihre Dokumente im Ausland ohne Verzögerungen akzeptiert werden.

Grundlage jeder Apostille ist eine korrekt zertifizierte Übersetzung mit Firmenstempel und Unterschrift.
Die Apostille wird bei der zuständigen kantonalen Staatskanzlei eingeholt und bestätigt die Echtheit der notariellen Beglaubigung.
Das Dokument kann anschliessend in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens ohne weitere Formalitäten verwendet werden.
Eine beglaubigte Übersetzung wird mit einem Zertifikat versehen, das die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung bestätigt. Dieses enthält unseren offiziellen Firmenstempel und eine Unterschrift und kann bei einem Notariat beglaubigt werden. Dadurch ist die Übersetzung für die Einreichung bei Gerichten, Behörden und anderen amtlichen Stellen in der Schweiz rechtsgültig.
Eine Apostille wird benötigt, wenn ein beglaubigtes Dokument in einem anderen Land als der Schweiz verwendet werden soll und dieses Land Mitglied des Haager Übereinkommens ist. Die Apostille bestätigt die Echtheit der notariellen Beglaubigung und verleiht dem Dokument internationale Rechtsgültigkeit. Wir übernehmen diesen Prozess vollständig für Sie.
Unser Qualitätssicherungsprozess folgt den ISO-17100-Richtlinien und dem Vier-Augen-Prinzip. Jede Übersetzung wird von qualifizierten Fachübersetzer/-innen erstellt und anschliessend unabhängig von Übersetzer/-innen mit Anwaltspatent (Senior Lawyer-Linguist) überprüft und überarbeitet, um höchste fachliche und rechtliche Präzision sicherzustellen.
Maschinelle Übersetzung kommt nur auf ausdrücklichen Wunsch und für geeignete Dokumente zum Einsatz. In solchen Fällen erfolgt stets ein professionelles Post-Editing nach ISO 18587, um Qualität, Terminologie und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Alle Dokumente werden über gesicherte Kanäle übertragen und ausschliesslich auf Servern in der Schweiz gespeichert. Unser gesamtes Team unterliegt strengen Vertraulichkeitspflichten und dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
Senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an translations@hieronymus.ch mit Angaben zur Ausgangs- und Zielsprache, zum Dokumenttyp sowie zu allfälligen Beglaubigungen oder Fristen. Sie erhalten eine unverbindliche Offerte mit bestätigtem Liefertermin. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter +41 (0)44 380 22 34.