Juristische Übersetzung ins Italienische
Wir bieten in erster Linie Übersetzungen ins "Schweizer" Italienische an. Dabei berücksichtigen wir die Konventionen und Gepflogenheiten der Tessiner Juristen, das schweizerische Rechtsvokabular und die kantonalen Besonderheiten.
Die Dokumente, die wir aus dem Englischen ins Italienische übersetzen (Urteile, Schiedssprüche, Verträge etc.), können aus dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten oder jedem anderen englischsprachigen oder nicht englischsprachigen Land der Welt stammen. Seit einigen Jahren erstellen Anwälte, Banken und Rechtsabteilungen von Schweizer Unternehmen immer öfters Originaldokumente (Rechtsschriften, Prospekte, Bankformulare, AGB etc.) in englischer Sprache, obgleich dies nicht unbedingt die Muttersprache des Verfassers ist. Unsere spezialisierten Übersetzer verstehen sowohl die verklausulierten Sätze eines Fondsprospekts der British Virgin Islands wie auch die "rein schweizerischen" englischen Begriffe, wie man sie hierzulande verwendet. Sie sind in der Lage, das richtige Pendant auf Englisch in der italienischen Rechtssprache und die entsprechende Formulierung zu finden.
Die juristischen Dokumente, die wir aus dem Deutschen ins Italienische übersetzten (Bundesgerichtsentscheide, kantonale Gerichtsurteile, Verträge, AGB, Schreiben der Rechtsabteilung eines Unternehmens mit Sitz in der Deutschschweiz etc.), stammen in der Regel aus der Deutschschweiz. Wir übersetzen aber auch Urteile, Verträge oder andere Dokumente aus Deutschland, Österreich, Luxemburg oder Liechtenstein. Hierbei achten wir darauf, für ausländische Rechtsbegriffe das richtige Pendant im schweizerischen Recht zu finden oder den Kunden auf die wesentlichen Unterschiede hinzuweisen.
Die juristischen Dokumente, die wir aus dem Französischen ins Italienische übersetzen (Bundesgerichtsentscheide, kantonale Gerichtsurteile, Verträge, allgemeine Geschäftsbedingungen, Schreiben der Rechtsabteilung eines Unternehmens mit Sitz in der Westschweiz etc.), stammen in der Regel aus der Romandie. Wir übersetzen aber auch Urteile, Verträge oder andere Dokumente aus Frankreich, Belgien oder Luxemburg. Hierbei achten wir darauf, für ausländische Rechtsbegriffe das richtige Pendant im schweizerischen Recht zu finden oder den Kunden auf die wesentlichen Unterschiede hinzuweisen.
Die juristischen Dokumente, die wir aus dem Spanischen ins Italienische übersetzen, können sowohl aus Spanien wie auch aus Lateinamerika stammen. In der Regel übersetzen wir Auszüge aus dem Handelsregister (um eine beglaubigte und überbeglaubigte italienische Übersetzung davon anzufertigen), Testamente oder Dokumente jeglicher Art, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens in der Schweiz zu erstellen sind. Dabei passen wir die syntaktische Struktur des Quellendokuments an, um die Lesbarkeit zu erhöhen, und weisen auf bestimmte im schweizerischen Recht unbekannte Konzepte des betreffenden Rechts hin.