Beglaubigte Übersetzungen und Apostillen

Sei es für Statuten, Handelsregisterauszüge, Grundbuchauszüge, Geburtsurkunden, Todesbescheinigungen, Scheidungsurteile oder Klagebeilagen, Hieronymus bietet folgende Zertifizierungsleistungen an:

  • Zertifizierte Übersetzungen - Die Richtigkeit der von Hieronymus erstellten Übersetzung wird durch einen Senior Lawyer-Linguist bescheinigt; auf Wunsch kann das Zertifikat auch durch einen Senior Lawyer-Linguist unterschrieben werden, der im amtlichen Verzeichnis der Übersetzer und Dolmetscher des Obergerichts des Kantons Zürich eingetragen ist.
  • Notariell beglaubigte Übersetzungen - Das vom Senior Lawyer-Linguist unterschriebene Zertifikat wird durch einen Notar des Kantons Zürich oder Genf beglaubigt.
  • Überbeglaubigte Übersetzungen oder Apostille - Die Genfer oder Zürcher Staatskanzlei bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Notars, je nach Bestimmungsland durch eine Apostille.

Head Senior Lawyer-Linguist / French Department Lead


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French Department Lead

Zürich
+41(0)44 380 22 34
translations@hieronymus.ch

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